§ 12 Abs 8 AlVG (Arbeitslosigkeit; Kündigungs- oder Entlassungsschutz genießende Dienstverhältnisse; Rechtsfolge des Amtsverlustes vom Strafgericht bedingt nachgesehen; fehlende Kündigungs- oder Entlassungserklärung des Dienstgebers; Dienstverhältnis als Vertragsbediensteter nicht beendet)