§ 39 Abs 3 StPO (Verteidigerliste; Löschung von der Liste, nicht automatisch mit Löschung aus Liste der Rechtsanwälte, bescheidmäßig durchzuführende, faktische Streichung rechtlich wirkungslos)
VwGH 30.03.2004, 2003/06/0024
(S Berufliche Vertretungen und freie Berufe)