§ 227 Abs 4 ASVG (Ersatzzeiten nach dem 31.12.1955 ; freiwillige Beiträge, nicht leistungswirksam werdende; keine Rückforderung, verfassungsrechtlich unbedenklich)
VwGH 05.11.2003, 2002/08/0002
§ 227 Abs 4 letzter Satz ASVG sieht bezügl Ersatzzeiten nach dem 31. 12. 1955 vor, dass die dem eingezahlten Betrag entsprechenden Versicherungszeiten mit seinem Einlangen beim Versicherungsträger anspruchs- bzw leistungswirksam werden.