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VwGH 5. 11. 2003, 2002/08/0002 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2005/1000ZfV 2005, 600 Heft 4 v. 5.9.2005

§ 227 Abs 4 ASVG (Ersatzzeiten nach dem 31.12.1955 ; freiwillige Beiträge, nicht leistungswirksam werdende; keine Rückforderung, verfassungsrechtlich unbedenklich)

VwGH 05.11.2003, 2002/08/0002

§ 227 Abs 4 letzter Satz ASVG sieht bezügl Ersatzzeiten nach dem 31. 12. 1955 vor, dass die dem eingezahlten Betrag entsprechenden Versicherungszeiten mit seinem Einlangen beim Versicherungsträger anspruchs- bzw leistungswirksam werden.

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