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VfGH 21. 6. 2004, G 4/03 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2005/811ZfV 2005, 473 Heft 3 v. 5.7.2005

Art 140 Abs 1 B-VG (Gesetzesprüfung, auf Antrag, Inhalt und Umfang des Aufhebungsantrages unzulässig, wenn die Aufhebung zu Sinnveränderung des Gesetzes führen würde)

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