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VfGH 12. 6. 2004, B 1541/01 (NATURSCHUTZ)

JudikaturNATURSCHUTZZfV 2005/793ZfV 2005, 466 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 1 Abs 3 Stmk NSchG (Benutzbarkeit von Flächen und bestehenden Anlagen, die ausschließlich oder vorwiegend Zwecken des Straßenverkehrs dienen, keine Einschränkung; Anwendung sowohl auf bestehende als auch auf neu zu errichtende Anlagen; Verkehrszeichen, Verwendung der Rückseite für Ankündigungen)

§ 4 Abs 1 Stmk NSchG (Ankündigungen, Bewilligungspflicht)

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