Keine Verletzung (Verordnung)
VfGH 05.10.2004, B 623/03
Keine Bedenken, dass das Regelungssystem der Stranded Costs-V II, BGBl I 2001/354, betreffend die Aufbringung der Mittel von den Endverbrauchern zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung im Zusammenhang mit dem Braunkohlekraftwerk Voitsberg 3 entstanden sind, gegen § 69 ElWOG verstieße oder unsachlich wäre.