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VfGH 5. 10. 2004, B 623/03 (GLEICHHEIT)

JudikaturGLEICHHEITZfV 2005/780ZfV 2005, 463 Heft 3 v. 5.7.2005

Keine Verletzung (Verordnung)

VfGH 05.10.2004, B 623/03

Keine Bedenken, dass das Regelungssystem der Stranded Costs-V II, BGBl I 2001/354, betreffend die Aufbringung der Mittel von den Endverbrauchern zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung im Zusammenhang mit dem Braunkohlekraftwerk Voitsberg 3 entstanden sind, gegen § 69 ElWOG verstieße oder unsachlich wäre.

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