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VfGH 30. 11. 2004, B 1512/02 (GLEICHHEIT)

JudikaturGLEICHHEITZfV 2005/779ZfV 2005, 463 Heft 3 v. 5.7.2005

Verletzung (Bescheid)

VfGH 30.11.2004, B 1512/02

Denkunmögliche Anwendung des BundesvergabeG (in concreto §§ 113 Abs 3 BundesvergabeG und § 115 Abs 1 BundesvergabeG) durch Abweisung eines Feststellungsantrag aufgrund eines amtswegig festgestellten - sonstigen - Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens ohne Prüfung des Vorbringens des Bieters.

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