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VwGH 11. 12. 2003, 2003/07/0112 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2005/756ZfV 2005, 451 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 21 Abs 1 WRG 1959 (Bewilligung zur Benutzung eines Gewässers ist befristet zu erteilen; Bedarfsabwägung; Bedarf für Errichtung einer biologischen Abwasserreinigungsanlage fehlt, wenn Anschlussmöglichkeit an Gemeindekanalisation offen steht; Gesetzgeber will Hortung von Wasserbenutzungsrechten vermeiden, diese sollen möglichst kurz befristet werden und es soll auf konkreten Bedarf abgestellt werden)

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