§ 2 Wasserleitungsordnung St. Johann/Tirol vom 8. 2. 1972 (WLO) (Anschluss- und Benützungszwang für alle im erschließbaren Bereich der Wasserversorgungsanlage gelegenen Gebäude)
§ 2 Wasserleitungsordnung St. Johann/Tirol vom 8. 2. 1972 (WLO) (Anschluss- und Benützungszwang für alle im erschließbaren Bereich der Wasserversorgungsanlage gelegenen Gebäude)