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VwGH 23. 3. 2004, 2003/11/0307 (WAFFENRECHT)

JudikaturWAFFENRECHTZfV 2005/753ZfV 2005, 449 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 18 Abs 2 WaffG 1996 idF BGBl I 2002/134 (Kriegsmaterial; Ausnahmebewilligung vom Verbot des Erwerbens, Besitzens und Führens durch BMLV; Voraussetzungen; Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen; hier: Überlegung, dass Sicherheitskräfte im Normalfall nicht mit derart leistungsstarken Waffen ausgerüstet sind)

VwGH 23.03.2004, 2003/11/0307

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