§ 18 Abs 2 WaffG 1996 idF BGBl I 2002/134 (Kriegsmaterial; Ausnahmebewilligung vom Verbot des Erwerbens, Besitzens und Führens durch BMLV; Voraussetzungen; Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen; hier: Überlegung, dass Sicherheitskräfte im Normalfall nicht mit derart leistungsstarken Waffen ausgerüstet sind)
VwGH 23.03.2004, 2003/11/0307