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VwGH 27. 2. 2004, 2003/11/0270 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2005/752ZfV 2005, 448 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 55 Abs 1 VwGG (Aufwandersatz im Falle einer Säumnisbeschwerde; Verminderung des Pauschbetrages bei Verfahrenseinstellung in Folge Nachholung des versäumten Bescheides; es ist unbedenklich, die Kostenpflicht jenem Rechtsträger aufzuerlegen, der im Wege der ihm obliegenden Aufsicht im Prinzip in der Lage ist, auf ein gesetzeskonformes Verhalten der schuldtragenden Behörde hinzuwirken)

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