§ 71 AVG (Wiedereinsetzung, Zurechnung des Verschuldens des Vertreters; organisatorische Vorkehrungen, Fristvormerk, Überwachung; Fehler durch Streichung eines Fristvormerks, Verschulden des Vertreters, keine ausreichende Überwachung, mangelnden Organisation)
VwGH 18.12.2003, 2002/06/0118, 0119