§ 58 Abs 1 AVG (Bescheid, Begriff, wesentliche Merkmale; normativer Inhalt; bei Zweifeln an der Normativität des Inhaltes der Erledigung ist die Bescheidbezeichnung wesentlich, diesfalls bei Fehlen der Bescheidbezeichnung kein Bescheidcharakter)
§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerde, Unzulässigkeit im Falle eines Nichtbescheides beziehungsweise absolut nichtigen Bescheides)