§ 42 Abs 1 AVG (mündliche Verhandlung, ordnungsgemäße Ladung und Kundmachung; Präklusion; Einwendung, Begriff; untaugliche Einwendung, Verlust der Parteistellung; Hinweis auf das Bestehen eines Fensters, allfällige Auswirkung auf die Beurteilung, ob geschlossene Bauweise vorliegt)
VwGH 18.12.2003, 2001/06/0032