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VwGH 27. 1. 2004, 2001/05/1160 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2005/722ZfV 2005, 437 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 56 AVG (Bescheid, Adressat; Eigentumsübergang; Feststellung einer Kanalanschlussverpflichtung; maßgeblich das Eigentum im Zeitpunkt der Bescheidzustellung; Verbücherung nach Bescheiderlassung)

VwGH 27.01.2004, 2001/05/1160

Der ErstBf und die ZweitBf bringen auch vor, sie seien nicht mehr Eigentümer des fraglichen Grundstückes, und berufen sich zum Beweis hiefür auf einen von ihnen mit der Beschwerdeergänzung vorgelegten Grundbuchsauszug (vom 8. 1. 2002). Daraus ergibt sich, dass nunmehr M F und E F aufgrund eines im Jahr 2001 verbücherten Übergabsvertrages vom 8. 9. 2000 Eigentümer der Liegenschaft sind (wobei aufgrund dieses Übergabsvertrages für den ErstBf und die ZweitBf ein Ausgedinge verbüchert ist). Im Hinblick darauf, dass das Eigentum erst mit der Verbücherung übertragen wurde, folgt daraus, dass der ErstBf und die ZweitBf zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung der BerufungsBeh (18. 9. 2000) noch Eigentümer der fraglichen Liegenschaft waren (VwGH 16.09.2003, 2001/05/1086, mwN). Abweisung.

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