§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, stattgegeben; Verhalten des Mitarbeiters weisungswidrig; manipulative Tätigkeit; Pflichtwidrigkeit unvorhersehbar; Kontrolle ansonsten zuverlässiger Mitarbeiter, unzumutbare)
VwGH 23.04.2003, 2003/08/0050