§ 63 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, Aufhebung, Wirkung; Verbot der reformatio in peius für eine Berufungsentscheidung nach Notariatsordnung gilt auch bei Erlassung des Ersatzbescheides im Verhältnis zum aufgehobenen Berufungsbescheid)
VwGH 22.01.2004, 2003/06/0025