§ 5 Abs 2 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkoholtest, Verweigerung; Mitfahrt im Polizeiwagen zum Wachzimmer, Verweigerung mit Hinweis auf im Fahrzeug zurücklassenden Hund; Zulässigkeit, keine)
VwGH 27.02.2004, 2004/02/0021, 0063