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VwGH 26. 3. 2004, 2003/02/0271 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2005/668ZfV 2005, 423 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 5 Abs 1 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Alkoholbeeinträchtigung, Feststellung aufgrund Alkomatmessung; Eichschein; Überprüfung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren)

VwGH 26.03.2004, 2003/02/0271

Im Instanzenzug wurde der Bf schuldig erkannt, er habe ein Kfz in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, da der Alkoholgehalt seiner Atemluft 0, 63 mg/l betragen habe.

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