§ 25a Abs 7 BUAG (Haftung von zur Vertretung juristischer Personen oder Personenhandelsgesellschaften berufenen Personen; Geschäftsführer, handelsrechtlicher; zu keinem Zeitpunkt ausgeübte Geschäftsführungstätigkeit, unerhebliche; Zurücklegung der Geschäftsführungsbefugnis, nicht erfolgte)
VwGH 13.08.2003, 2000/08/0032