§ 4 Abs 2 ASVG (Dienstnehmereigenschaft, gegebene; persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit; Überwiegen dieser Merkmale, bereits ausreichende; Verpflichtung zur Beistellung einer Ersatzarbeitskraft im Krankheitsfall, nicht als generelle Vertretungsbefugnis zu wertende; Möglichkeit des Dienstnehmers zur Einflussnahme auf die Arbeitszeit, nicht allein Ausschlag gebende; Beistellung von Betriebsmittel, Verwendung eines vom Dienstgeber bereit gestellten Staubsaugers)