§ 59 Abs 2 ASVG (Verzugszinsen; Herabsetzung oder Nachsicht, nur bei konkreter wirtschaftlicher Gefährdung durch deren Einhebung mögliche, in Bescheidform zu erfolgende, keine Ermächtigung zu Einzelvereinbarungen zum Vorteil des Pflichtversicherten; Darlegung der wirtschaftlichen Gefährdung durch Beitragschuldner)
VwGH 05.11.2003, 99/08/0004