§ 30 FSG (Folgen des Entziehungsverfahrens für Besitzer ausländischer Lenkberechtigungen; gleichzeitiges automatisches Erlöschen einer von einer zuständigen Behörde eines EWR-Staates (hier: der Niederlande) ausgestellte Lenkberechtigung, keines, eigenes Verfahren)
VwGH 26.03.2004, 2004/02/0034