§ 103 Abs 2 KFG (Pflichten des Zulassungsbesitzers, Lenkerauskunft; Aufforderung an OEG; Nennung eines persönlich haftenden Gesellschafters als Auskunftspflichtigen, Benennung als Privatperson)
VwGH 27.02.2004, 2003/02/0128
Im Beschwerdefall wurde die an die K OEG zugestellte Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers vom 31. 5. 2002 mit Schreiben vom 21. 6. 2002 folgendermaßen beantwortet: