§ 1 Abs 3 FSG (Lenken eines Kraftfahrzeuges trotz entzogener Lenkberechtigung; vorangegangene Entziehung der Lenkberechtigung; Aberkennung der aufschiebenden Wirkung der Berufung; Rechtskraft, Bedeutung, keine; Aufhebung des bestätigenden Berufungsbescheides durch Verwaltungsgerichtshof; Bedeutung für Vollstreckbarkeit, keine)