§ 26 Abs 1 GewO 1994 (Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung; Voraussetzungen; keine Befürchtung der gleichen oder ähnlichen Straftat bei Gewerbeausübung; Beurteilungsmassstab Eigenart der strafbaren Handlung und Persönlichkeit des Verurteilten; Vergehen der Körperverletzung in einem Gastgewerbelokal als Kellner; vorangehend vier weitere Straftaten; Nachsicht, keine)
VwGH 24.03.2004, 2004/04/0029