§ 10 Abs 4 FrG 1997 (Erstniederlassungsbewilligung; ausnahmsweise Inlandsantragsstellung; Voraussetzungen für Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Zusammenleben mit Ehegatten kein besonders berücksichtigungswürdiger Fall)
§ 14 Abs 2 FrG 1997 (ebenso)