§ 10 Abs 2 FrG 1997 (Ausweisung; Eintreten oder Bekanntwerden eines Versagungsgrundes; Fehlen ausreichender eigener Mittel; initative Darlegung; Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit)
§ 34 Abs 1 FrG 1997 (ebenso)
VwGH 20.02.2004, 99/18/0439