§ 13 Statut der Wohlfahrtseinrichtungen 1970 der Bundes-Ingenieurkammer (Zuwendungen an die Witwe, Witwenversorgung; an die geschiedene Gattin, zur Gänze oder zum Teil; Voraussetzung; schriftliche Verfügung des Ziviltechnikers; Verfügung aus 1980; weitere Gültigkeit angesichts § 23 Statut 2000 ; aufrechter Unterhaltsanspruch zum Zeitpunkt des Todes des Ziviltechnikers nicht erforderlich)