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VwGH 18. 12. 2003, 2003/06/0132 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2005/549ZfV 2005, 361 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 13 Statut der Wohlfahrtseinrichtungen 1970 der Bundes-Ingenieurkammer (Zuwendungen an die Witwe, Witwenversorgung; an die geschiedene Gattin, zur Gänze oder zum Teil; Voraussetzung; schriftliche Verfügung des Ziviltechnikers; Verfügung aus 1980; weitere Gültigkeit angesichts § 23 Statut 2000 ; aufrechter Unterhaltsanspruch zum Zeitpunkt des Todes des Ziviltechnikers nicht erforderlich)

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