§ 47 Abs 1 NotariatsO (Erfassung der Amtshandlungen, Vergabe einer Beurkundungsregisterzahl für jede Amtshandlung; Änderung des Tatvorwurfs in der Berufungsentscheidung im Ordnungsstrafverfahren gegen Notar; Erfassung mehrerer Geschäftsfälle unter einer Zahl; Vorwurf der Anführung verminderter Anfallszahlen bei gleichzeitigem Freispruch hinsichtlich des Vorwurfs einer unrichtigen Meldung)