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VwGH 27. 2. 2004, 2003/11/0242 (BEHINDERTENEINSTELLUNG)

JudikaturBEHINDERTENEINSTELLUNGZfV 2005/542ZfV 2005, 357 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 2 Abs 2 lit c BEinstG idF BGBl I 2003/71 (Personenkreis; nicht als begünstigt Behinderte gelten behinderte Personen, die nach bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften Geldleistungen wegen dauernder Erwerbsfähigkeit (dauernder Berufsunfähigkeit) beziehungsweise Ruhegenüsse oder Pensionen aus dem Versicherungsfall des Alters beziehen und nicht in Beschäftigung stehen; Auslegung der Wendung „bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften“; ASVG zählt dazu)

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