§ 30 Abs 5 Oö ROG 1994 (Flächenwidmungsplan, Widmung; ausschließlich im öffentlichen Interesse, ausgenommen bei Immissionsschutz; kein subjektives Recht auf Einhaltung der Widmung Grünland; Immissionsschutz unabhängig von der Widmung nach dem BauTG)
§ 2 Z 36 OÖ BauTG (subjektives Recht auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen auch dort, wo Widmungskategorie keinen Immissionsschutz gewährt; Immissionen durch Bienenstöcke)