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VwGH 27. 1. 2004, 2001/05/0543 (BAURECHT, RAUMORDNUNG)

JudikaturBAURECHT, RAUMORDNUNGZfV 2005/537ZfV 2005, 354 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 16 Abs 1 Z 1 NÖ ROG (Bauland-Wohngebiet; nur Betriebe, welche in das Ortsbild einer Wohnsiedlung eingeordnet werden können und keine das örtlich zumutbare Ausmaß übersteigende Lärm- oder Geruchsbelästigungen sowie sonstige schädliche Einwirkungen auf die Umgebung verursachen; Bauvorhaben auf zwei verschiedenen Widmungskategorien, Prüfung unter dem Gesichtspunkt der für die Nachbarn günstigeren Kategorie)

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