§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumnis mit Rechtsnachteil durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, Unkenntnis von erfolgter Zustellung; bloß minderer Grad des Versehens; mangelnder Zugang zum Postkasten, Zuverlässigkeit des Unterkunftgebers, Ermittlungspflicht hinsichtlich Verschuldengrades)
VwGH 29.01.2004, 2001/20/0425