§ 19 VStG (Strafbemessung; Alkoholisierungsdelikt; Geldstrafe geringfügig über Mindeststrafe)
VwGH 30.01.2004, 2003/02/0237
Soweit der Bf die seiner Meinung nach fehlerhafte Strafbemessung rügt, ist ihm entgegenzuhalten, dass die bel Beh zu Recht im angef B unter anderem darauf verwiesen hat, dass die über den Bf verhängte Geldstrafe ohnedies nur knapp über der Mindeststrafe angesetzt ist und aufgrund des beträchtlichen Alkoholgehaltes der Atemluft des Bf innerhalb des Rahmens des § 99 Abs 1a StVO von 0,6 bis 0,79 mg/l (es wurde ein Wert von 0,75 mg/l gemessen) - sodass der Hinweis des Bf, dieser Alkoholgehalt sei „bereits Tatbestandselement“ verfehlt ist - schon deshalb eine Herabsetzung auf die Mindeststrafe oder gar deren Unterschreiten nicht in Betracht kam. Selbst bei Berücksichtigung der vom Bf nunmehr ins Treffen geführten Milderungsgründe erweist sich somit die verhängte Strafe jedenfalls als angemessen. Abweisung.