§ 20 Abs 1 Z 3 Wr Tierschutz- und TierhalteG (Gefahr im Verzug, vorläufige Beschlagnahme)
§ 28 Abs 2 Wr Tierschutz- und TierhalteG (Verwaltungsübertretung im Zusammenhang mit der Tierhaltung)
§ 29 Wr Tierschutz- und TierhalteG (Verfall von Gegenständen; keine Regelung über Beschlagnahme außer der vorläufigen Beschlagnahme)