§ 13 Abs 2 Z 1 Nö StrG 1999 (straßenrechtliches Bewilligungsverfahren, Nachbarrrechte; Standsicherheit und Trockenheit der Bauwerke; mögliche Beeinträchtigung im Falle von Hochwässern; Aspekt des Wasserrechts)
Art 10 Abs 1 Z 10 B-VG (Bund-Länder; Kompetenzen; Wasserrecht; Frage der Gefährdung durch Hochwasser durch einen Brückenbau; keine Frage des Straßenrechts sondern des Wasserrechts)