§ 14 Abs 1 Z 3 lit f PassG 1992 (Entziehung eines Reisepasses; Suchtgiftschmuggel; „Grenzmenge“; Suchtgift-Grenzmengenverordnung)
VwGH 10.10.2003, 2002/18/0241
Der Bf hat zunächst ab Ende 1999 Haschisch und Marihuana konsumiert und fallweise Kollegen zum Mitkonsum eingeladen. Von Anfang 2001 bis zum 8. 8. 2001 hat er bei sechs Fahrten insgesamt mehr als 5,5 kg Marihuana von der Schweiz nach Vorarlberg geschmuggelt bzw zu schmuggeln versucht. Weiters hat er im Zeitraum von November 2000 bis Juli 2001 insgesamt 4,5 bis 5 kg Marihuana an verschiedene Drogenkonsumenten verkauft, wobei er aus gewinnsüchtigen Motiven handelte und einen Preisaufschlag von S 30,- (2,18 €) pro Gramm vornahm.