§ 14 Abs1 Z3 lit f PassG 1992 (Reisepass; Versagung der Ausstellung; Gemeinschaftsrecht; Niederlassungsfreiheit; öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit; Rauschgifthandel und Rauschgiftschmuggel)
VwGH 26.11.2003, 2000/18/0101
1. Die Beschwerde bringt im vwg Verf im Wesentlichen vor, dass Art 17 EGV das Recht auf Bewegungsfreiheit und freie Niederlassung iSd Art 43 EGV garantiere, diese Regelungen als unmittelbar anzuwendendes primäres Gemeinschaftsrecht die Best des § 14 Abs 1 Z 3 lit f PassG zurückdrängten und diese GesetzesBest somit nicht anwendbar sei.