§ 26 Abs 1 GewO 1994 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben; Gewerbeausschlussgründe nach § 13 Abs 1 GewO 1994 oder § 13 Abs 2 GewO 1994 ; gerichtliche Verurteilung wegen verschiedener Straftaten; Nachsichtsvoraussetzungen; Befürchtung der Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat; Verurteilung wegen Untreue; Wertpapiermakler, wissentlicher Missbrauch einer Vertrauensstellung; angestrebtes Gewerbe der Dienstleistung in der elektronischen Datenverarbeitung und Informationsdienstleistung-EDV-Berater als Netzwerk/Systemadministrator, Verfügung über personenbezogene Datem der Kunden sowie über Datenanwendungen der Kunden selbst)