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VwGH 4. 12. 2003, 2003/04/0155 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2005/362ZfV 2005, 248 Heft 2 v. 4.5.2005

§ 360 Abs 5 GewO 1994 (Einstweilige Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen; sofortige Vollstreckbarkeit; Wirksamkeitszeitraum, Ablauffrist spätestens mit Ablauf eines Jahres gerechnet vom Beginn der Vollstreckbarkeit; effektiver Rechtsschutz; Spruchabänderung durch Berufungsbehörde, automatische Änderung des Beginns des Wirksamkeitszeitraumes, keine)

VwGH 04.12.2003, 2003/04/0155

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