§ 255 GewO 1994 (Bewachungsgewerbe, Arbeitnehmer, Erfordernis der Zuverlässigkeit, Zuverlässigkeitsprüfung durch Bundespolizeidirektion; Amtshandlung im überwiegenden Privatinteresse der Gewerbetreibenden)
VwGH 28.01.2004, 2002/04/0193
Im Beschwerdefall ist strittig, ob die von der BPolDion Wien durchgeführte Zuverlässigkeitsüberprüfung von AN der Bf gem § 255 Abs 2 GewO 1994 und § 255 Abs 3 GewO 1994 eine sonstige wesentlich im Privatinteresse der Bf liegende Amtshandlung ist.