§ 1 Z 5 lit c GEG (amtswegige Einbringung aller aus Amtsgeldern berichtigter Kosten, die von einer Partei zu ersetzen sind; unter anderem Dolmetschergebühren)
§ 2 Abs 1 erster Satz GEG (Ersetzung der Kosten nach § 1 Z 5 an den Bund durch die nach den Vorschriften dazu verpflichtete Partei)