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VfGH 12. 6. 2004, B 772, 773/01 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2005/229ZfV 2005, 137 Heft 1 v. 1.3.2005

§ 88 VfGG (Kostenersatz im Beschwerdeverfahren, Ersatz des Vorlage- und Schriftsatzaufwandes der belangten Behörde nicht vorgesehen, keine sinngemäße Anwendung des § 48 Abs 2 Verwaltung sgerichtshofgesetz; kein Kostenersatz für eine Äußerung der mitbeteiligten Partei mangels Beitrags zur Rechtsfindung)

VfGH 12.06.2004, B 772, 773/01

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