Art 137 B-VG (Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes; Kausalgerichtsbarkeit; hier: Klage auf Rückzahlung der Kosten für Entfernung und Abschleppung eines Kraftfahrzeuges)
§ 89a Abs 2 StVO 1960 (Entfernung von Hindernissen; zwangsweise Entfernung bei Verkehrsbeeinträchtigung; Verkehrsbeeinträchtigung ist abstrakt zu verstehen und als Vorfrage im Kostenvorschreibungsverfahren zu beurteilen)