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VwGH 28. 10. 2003, 2003/11/0161 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2005/194ZfV 2005, 118 Heft 1 v. 1.3.2005

§ 21 Abs 2 ZustG (Zustellung zu eigenen Handen; Hinterlegungsanzeige; es muss objektive Gewähr gegeben sein, dass Verständigung Empfänger erreichen kann; Briefkasten darf nur einer Abgabestelle dienen; Risiko für Beschädigung oder Entfernung der Verständigung trifft Adressaten nur, wenn Zustellvorgang ordnungsgemäß war)

VwGH 28.10.2003, 2003/11/0161

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