§ 25 Abs 1 ZustG (Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung an Personen, deren Abgabestelle unbekannt ist; Verpflichtung der Behörde Abgabestelle festzustellen; Vorgangsweise)
VwGH 28.10.2003, 2003/11/0056
Es geht im Beschwerdefall darum, ob die von der BPolDion Wien vorgenommene Zustellung der MandatsB (Entziehung der Lenkberechtigung) durch öff Bekanntmachung nach § 25 ZustG wirksam geworden ist.