§ 10 Abs 1 AVG (Vertreter; Bevollmächtigung; Annahmebedürftigkeit; Erklärung der Bevollmächtigung für Annahme eines Vertretungsverhältnisses nicht ausreichend)
VwGH 30.10.2003, 2003/02/0139
Nach der Rsp VfGH (vgl Erk vom 21.06.1989, VfSlg 12091) ist für das Wirksamwerden eines Vollmachtsverhältnisses - anders als bei der „Namhaftmachung“ eines bloßen Zustellungsbevollmächtigen (vgl VfGH 16.12.1994, VfSlg 13993) - wesentlich, dass die Bevollmächtigung vom Vertreter angenommen wird.