§ 10 Abs 1 Z 6 StbG (bejahende Einstellung zur Republik und Gewähr für mangelnde Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit, Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers, Charakterbild, Prognose; Übertretungen im Zusamenhang mit früherer Beruftätigkeit, Nichtberücksichtigung der Änderung der beruflichen und familiären Situation, keine ausreichende Begründung des Charakterbildes und der Wahrscheinlichkeit künftigen Fehlverhaltens)